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Berufliche Absicherung als Spitzensportlerin oder Spitzensportler in der Polizei des Landes NRW



Bundesverdienstorden für Bajrush Saliu



Für sein Engagement im Bereich der Jugendarbeit im Taekwondo wurden Bajrush Saliu, der Trainer der Taekwondo-Abteilung des TV Becketal,mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik ausgezeichnet.

Am 23. Januar überreichte ihm der Landrat des oberbergischen Kreises Hagen Jobi die Verdienstmedaille am Bande. Die Auszeichnung fand im Ratssaal des

Rathauses Gummersbach statt.

 

 

Bajrush Saliu kam 1972 als Einwanderer nach Deutschland. Er verließ

seine Heimat Skopje (Mazedonien) auf der Suche nach Arbeit. Mit einem

Koffer in der Hand und einem Vermittlungspapier des Arbeitsamtes in

der Tasche stand er ganz alleine auf dem Gummersbacher Bahnhof. „Ich

sprach kein Wort Deutsch und wollte eigentlich nicht bleiben“, blickt

er heute schmunzelnd zurück. Aus seinen Vorsätzen sind über 38 Jahre

Oberberg geworden.

 

 

Seine sportliche Karriere begann 1974. Er absolvierte eine einjährige

Ausbildung in Taekwondo und Hapkido in Südkorea. In der von ihm

aufgebauten Taekwondo-Abteilung des TV Becketal sind heute rund 200

Taekwondokas aktiv. In der Ordensbegründung wird über Saliu

geschrieben, dass er ein sportliches Vorbild ist und speziell der

Jugendarbeit viel Aufmerksamkeit schenkt. Er gibt seinen Schützlingen

Achtung, Höflichkeit, Ausdauer, Disziplin, Hartnäckigkeit und

Freundlichkeit mit auf den Weg. Neben seiner Tätigkeit als Trainer

beim TV Becketal arbeitet Saliu auch an nordrhein-westfälischen

Schulen und lehrt den Schülern einige Grundregeln im Bereich der

Selbstverteidigung. Der 59-jährige engagiert sich auch politisch im

Stadtrat von Gummersbach.

 

 

Vor fünf Jahren wurde Saliu zum ersten Mal für sein Engagement geehrt:

Die Stadt Gummersbach verlieh ihm den Sport-Ehrenpreis. Im Jahr 2006

erhielt er die Ehrennadel in Bronze der nordrhein-westfälischen

Taekwondo-Union für seine Leistungen als Trainer und Kampfrichter.

Saliu erhielt seine bisher höchste Auszeichnung von der KTA in

Anerkennung seiner herausragenden Leistungen sowie seines hohen

persönlichen Engagements auf dem Gebiet der traditionellen

koreanischen Kampfsportart in Nordrhein- Westfalen.

Zu den weiteren Gästen, die Slius Arbeit gewürdigt haben, zählten

Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein, Peter Weber-Heck und

NWTU-Präsident Josef Wagner. Wagner unterstrich die Bedeutung des

Ehrenamtes im Taekwondo-Sport.

 

 

Zu den Gratulanten zählten neben seiner Familie auch seine

Schülerinnen und Schüler und anwesenden Mitglieder des

NWTU-Vorstandes. Die NWTU gratuliert zu dieser Ehrung herzlich und

wünscht Bajrush Saliu weiterhin viel Erfolg auf seinem Lebensweg.

 

Hier gelangen Sie zum Lokalbericht (Oberberg Aktuell)



Verleihung des Ehrenpreises Bonner Sport 2009





Anmeldung zur Ausbildung DTU Schulsportlehrer



Fragen und Antworten zur Sportversicherung



Leistungssport 2020 Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen

Teilkonzept Talwntsichtung Talentförderung (Zipdatei)



Duale Karriereplanung in Kooperation mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe



Broschüre Verein in Form

Bundeswettbewerb "Unser Verein in Form" Es sind Preisgelder in Höhe von

insgesamt € 15.000 zu gewinnen



Gewalt gegen Frauen -nicht bei uns- DOSB Aktion!



Infos LSB "Sport im Ganztag"



Steuerfreibetrag: Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand

Info an alle NWTU-Vereine Quelle: www.gabler-steuern.de

 

Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von 500 Euro im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Nach den für Vereine geltenden zivilrechtlichen Vorschriften übt der Vorstand sein Amt jedoch grundsätzlich ehrenamtlich aus. Diese Bestimmung ist durch die Satzung des Vereins abänderbar. Die Organe des Vereins handeln aber dann pflichtwidrig, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlen.

 

Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 22. April 2009, IV C 4 - S 2121/07/0010 - gilt dazu Folgendes:

 

Ein Verein, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt und der dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und kann nicht als gemeinnützig behandelt werden. Zur Bezahlung des Vorstands gehören auch Vergütungen, die - z.B. wegen einer Aufrechnung oder der Vereinbarung einer Rückspende - nicht durch Barzahlung oder Überweisung tatsächlich ausgezahlt werden. Von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins ist aus Billigkeitsgründen jedoch abzusehen, wenn die Zahlungen nach dem 10. Oktober 2007 geleistet wurden, nicht unangemessen hoch waren und die Mitgliederversammlung bis zum 31. Dezember 2009 eine Satzungsänderung beschließt, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.

 

Der NWTU-Vorstand



Verschiedene interessante Infos für Vereine


Sportstätten-Finanzierung (LSB)



Die 7 häufig gestellte Fragen zum Passwesen



Doping: Pseudoephedrin wieder auf der Verbotsliste

Vorsicht geboten: Pseudoephedrin wieder auf der Verbotsliste

 

Die NADA macht darauf aufmerksam, dass Pseudoephedrin (enthalten z.B. in Aspirin Complex) wieder in die Verbotsliste der WADA aufgenommen wurde und somit ab dem 1. Januar 2010 im Wettkampf verboten ist. Sportlerinnen und Sportler sollten von allen Seiten auf diese Neuerung hingewiesen werden.

 

(Siehe PDF in der Überschrift)

 

 



Interessante Links und Informationen für unsere Vereine

Förderung der Übungsarbeit

Investitionshilfe-Programm für Vereine

Sonderurlaub
( Ausgleichszahlungen mit Landesjugendmitteln bei unbezahltem Sonderurlaub)

Die Richtlinien und Antragsformulare zu den o. g. Themen finden Sie hier!

 

Der LandesSportBund NRW (LSB) hat die Grundsportgeräteförderung ausgesetzt, d. h. eine direkte Förderung gibt es nicht mehr.

Damit ist die Förderung allerdings nicht grundsätzlich weggefallen.Der Weg ist nur ein anderer geworden.

Die Mittel werden jetzt im Rahmen des Masterplans für Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) diesen direkt zur Verfügung gestellt und sind auch dort zu beantragen.

Informationen zum Masterplan

 

Das grundsätzliche Problem bei der Sache ist nun allerdings vor Ort entsprechende Beschlüsse zur Mittelverteilung zu erreichen.

Hier muss der Verein also zukünftig Überzeugungsarbeit leisten.

Die Mittelverteilung auch für Grundsportgeräte ist politisch (LSB) gewollt, allerdings entscheiden die SSB/KSB künftig selbstständig über die Verteilung.

 

Arnsberg

Detmold

Düsseldorf

Köln

Münster

Regionalverband Ruhr

 

Nationale Anti Dopingagentur (NADA)

World Antidoping Agency (WADA)

Institut für Biochemie

 

Angebote Schulsport

Juleica

Landesjugendring NRW

 

Ruhr Olympiade



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