Bundesverdienstorden für Bajrush Saliu
Für sein Engagement im Bereich der Jugendarbeit im Taekwondo wurden Bajrush Saliu, der Trainer der Taekwondo-Abteilung des TV Becketal,mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik ausgezeichnet.
Am 23. Januar überreichte ihm der Landrat des oberbergischen Kreises Hagen Jobi die Verdienstmedaille am Bande. Die Auszeichnung fand im Ratssaal des
Rathauses Gummersbach statt.
Bajrush Saliu kam 1972 als Einwanderer nach Deutschland. Er verließ
seine Heimat Skopje (Mazedonien) auf der Suche nach Arbeit. Mit einem
Koffer in der Hand und einem Vermittlungspapier des Arbeitsamtes in
der Tasche stand er ganz alleine auf dem Gummersbacher Bahnhof. „Ich
sprach kein Wort Deutsch und wollte eigentlich nicht bleiben“, blickt
er heute schmunzelnd zurück. Aus seinen Vorsätzen sind über 38 Jahre
Oberberg geworden.
Seine sportliche Karriere begann 1974. Er absolvierte eine einjährige
Ausbildung in Taekwondo und Hapkido in Südkorea. In der von ihm
aufgebauten Taekwondo-Abteilung des TV Becketal sind heute rund 200
Taekwondokas aktiv. In der Ordensbegründung wird über Saliu
geschrieben, dass er ein sportliches Vorbild ist und speziell der
Jugendarbeit viel Aufmerksamkeit schenkt. Er gibt seinen Schützlingen
Achtung, Höflichkeit, Ausdauer, Disziplin, Hartnäckigkeit und
Freundlichkeit mit auf den Weg. Neben seiner Tätigkeit als Trainer
beim TV Becketal arbeitet Saliu auch an nordrhein-westfälischen
Schulen und lehrt den Schülern einige Grundregeln im Bereich der
Selbstverteidigung. Der 59-jährige engagiert sich auch politisch im
Stadtrat von Gummersbach.
Vor fünf Jahren wurde Saliu zum ersten Mal für sein Engagement geehrt:
Die Stadt Gummersbach verlieh ihm den Sport-Ehrenpreis. Im Jahr 2006
erhielt er die Ehrennadel in Bronze der nordrhein-westfälischen
Taekwondo-Union für seine Leistungen als Trainer und Kampfrichter.
Saliu erhielt seine bisher höchste Auszeichnung von der KTA in
Anerkennung seiner herausragenden Leistungen sowie seines hohen
persönlichen Engagements auf dem Gebiet der traditionellen
koreanischen Kampfsportart in Nordrhein- Westfalen.
Zu den weiteren Gästen, die Slius Arbeit gewürdigt haben, zählten
Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein, Peter Weber-Heck und
NWTU-Präsident Josef Wagner. Wagner unterstrich die Bedeutung des
Ehrenamtes im Taekwondo-Sport.
Zu den Gratulanten zählten neben seiner Familie auch seine
Schülerinnen und Schüler und anwesenden Mitglieder des
NWTU-Vorstandes. Die NWTU gratuliert zu dieser Ehrung herzlich und
wünscht Bajrush Saliu weiterhin viel Erfolg auf seinem Lebensweg.
Verleihung des Ehrenpreises Bonner Sport 2009
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Infos LSB "Sport im Ganztag"
Steuerfreibetrag: Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand
Info an alle NWTU-Vereine Quelle: www.gabler-steuern.de
Nach den Feststellungen der Finanzverwaltung haben gemeinnützige Vereine die Einführung des neuen Steuerfreibetrags für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von 500 Euro im Jahr durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 zum Anlass genommen, pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Nach den für Vereine geltenden zivilrechtlichen Vorschriften übt der Vorstand sein Amt jedoch grundsätzlich ehrenamtlich aus. Diese Bestimmung ist durch die Satzung des Vereins abänderbar. Die Organe des Vereins handeln aber dann pflichtwidrig, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis in der Satzung pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlen.
Nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 22. April 2009, IV C 4 - S 2121/07/0010 - gilt dazu Folgendes:
Ein Verein, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt und der dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und kann nicht als gemeinnützig behandelt werden. Zur Bezahlung des Vorstands gehören auch Vergütungen, die - z.B. wegen einer Aufrechnung oder der Vereinbarung einer Rückspende - nicht durch Barzahlung oder Überweisung tatsächlich ausgezahlt werden. Von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins ist aus Billigkeitsgründen jedoch abzusehen, wenn die Zahlungen nach dem 10. Oktober 2007 geleistet wurden, nicht unangemessen hoch waren und die Mitgliederversammlung bis zum 31. Dezember 2009 eine Satzungsänderung beschließt, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.
Der NWTU-Vorstand
Verschiedene interessante Infos für Vereine
Sportstätten-Finanzierung (LSB)
Die 7 häufig gestellte Fragen zum Passwesen
Doping: Pseudoephedrin wieder auf der Verbotsliste
Vorsicht geboten: Pseudoephedrin wieder auf der Verbotsliste
Die NADA macht darauf aufmerksam, dass Pseudoephedrin (enthalten z.B. in Aspirin Complex) wieder in die Verbotsliste der WADA aufgenommen wurde und somit ab dem 1. Januar 2010 im Wettkampf verboten ist. Sportlerinnen und Sportler sollten von allen Seiten auf diese Neuerung hingewiesen werden.
(Siehe PDF in der Überschrift)
Interessante Links und Informationen für unsere Vereine
- Zuschüsse
Förderung der Übungsarbeit
Investitionshilfe-Programm für Vereine
Sonderurlaub
( Ausgleichszahlungen mit Landesjugendmitteln bei unbezahltem Sonderurlaub)
Die Richtlinien und Antragsformulare zu den o. g. Themen finden Sie hier!
- Zuschüsse für Grundsportgeräte
Der LandesSportBund NRW (LSB) hat die Grundsportgeräteförderung ausgesetzt, d. h. eine direkte Förderung gibt es nicht mehr.
Damit ist die Förderung allerdings nicht grundsätzlich weggefallen.Der Weg ist nur ein anderer geworden.
Die Mittel werden jetzt im Rahmen des Masterplans für Stadt- und Kreissportbünde (SSB/KSB) diesen direkt zur Verfügung gestellt und sind auch dort zu beantragen.
Das grundsätzliche Problem bei der Sache ist nun allerdings vor Ort entsprechende Beschlüsse zur Mittelverteilung zu erreichen.
Hier muss der Verein also zukünftig Überzeugungsarbeit leisten.
Die Mittelverteilung auch für Grundsportgeräte ist politisch (LSB) gewollt, allerdings entscheiden die SSB/KSB künftig selbstständig über die Verteilung.
- Bezirksregierungen
- Informationen zum Thema Doping
Nationale Anti Dopingagentur (NADA)
World Antidoping Agency (WADA)
- Talentsichtung/Talentförderung
- Verschiedenes
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