Übungsleiter*innen-Offensive 2026

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Jetzt von der Förderung profitieren!

Antragsstellung ist seit dem 23. Februar 2026 möglich

Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 

Diese Förderung ist ein zentrales sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Sie unterstreicht die Bedeutung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW und macht deutlich, dass Investitionen in Qualifizierung und Vereinsentwicklung ein wesentlicher Baustein der Olympiabewerbung sind.

Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich. 

Was wird gefördert?

  • Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
  • Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
  • Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.

Förderhöhe

  • Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
  • Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.

Zeitraum

  • Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
  • Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. 

Wichtige Hinweise

  • Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
  • Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden. 
  • Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

 

Förderfähige Maßnahmen 2026

Gefördert werden die nachfolgend aufgeführten Qualifizierungsmaßnahmen, sofern sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden:

  • Sporthelfer*in und II 
  • Übungsleiter-Assistent*in 
  • Basismodul Übungsleiter*in C, Trainer*in und Jugendleiter*in Aufbaumodul 
  • Übungsleiter*in-C Breitensport sportartübergreifend 
  • Aufbaumodul Übungsleiter*in-C Breitensport Kinder und Jugendliche 
  • Praxismodul A Übungsleiter*in-C Ausbildung 
  • Praxismodul B Übungsleiter*in-C Ausbildung   
  • Übungsleiter*in-B Prävention 
  • Übungsleiter*in-B Rehabilitation Erwachsene 
  • Übungsleiter*in-B Selbstbehauptung/Selbstverteidigung 
  • Übungsleiter*in-B Kinder- und Jugendsport  
  • Basismodul Trainer*in C 
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Breitensport sportartspezifisch 
  • Aufbaumodul Trainer*in-C Leistungssport sportartspezifisch  
  • Trainer*in-B Breitensport sportartspezifisch 
  • Trainer*in-B Leistungssport sportartspezifisch   
  • Trainer-Assistent*in  
  • Sonstige – Ausbildungen der Fachverbände mit Fokus auf Leitung von Trainings- und Übungsstunden 

 

Hinweise zur Antragstellung und Abwicklung

Bitte beachtet folgende wichtige Punkte:

  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Förderportal des LSB.
  • Die dafür notwendigen technischen Anpassungen befinden sich aktuell in der Umsetzung.
  • Die Antragsfrist endet am 31.10.2026 bzw. wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Über den konkreten Termin informieren wir Euch gesondert!
  • Zur Antragstellung ist ein Nachweis über die Buchung der jeweiligen Maßnahme erforderlich (z. B. Buchungsbestätigung des Anbieters).
  • Für die Auszahlung der Fördermittel ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme sowie eine entsprechende Rechnung einzureichen.

 

Bei Rückfragen stehen wir euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit sportlichen Grüßen

Euer Ressort Bildung und Qualifizierung im Landessportbund NRW

Telefon 0203-7381-777 (Servicezeiten Mo-Do 09:00-16:00 Uhr, Fr 09:00-14:00 Uhr)

Für Fragen rund um das Förderprogramm steht das Team Förderprogramme zur Verfügung: Telefon: 0203-7381-900 oder per Mail foerderprogramme@~@lsb.nrw  

Persönliche Ansprechpartnerinnen für Euch sind Julia Ebner (0203-7381- 894) und Birte Feyerabend (0203-7381-784).