Neue Rahmenbedingungen zur Lizenzverlängerung ab 2026

|   NWTU

Liebe Trainerinnen und Trainer,

die DTU hat verbindliche Rahmenbedingungen zur Lizenzverlängerung ab 2026 beschlossen Ziel ist ein bundesweit einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren. Grundsätzlich gilt:

„Zur Lizenzverlängerung werden ausschließlich Lehrgänge anerkannt, die vom zuständigen Bildungsreferenten eines Landes geplant, ausgeschrieben und verantwortet werden. Eine nachträgliche Anerkennung externer oder privat besuchter Lehrgänge ist nicht möglich.“

Anrechnungsfähig sind:

- Offiziell ausgeschriebene Lizenzverlängerungslehrgänge des Bildungsreferates des eigenen Landesverbandes (NWTU)

- Lizenzverlängerungslehrgänge anderer Bundesländer

- Fortbildungen des DOSB-Trainerakademien (im ausgeschriebenen Umfang)

- Maßnahmen der Landessportbünde mit maximal 7,5 Lerneinheiten – nur nach vorheriger Genehmigung Voraussetzung ist stets ein klarer fachlicher Bezug zum Taekwondo und zur Trainertätigkeit (z. B. Athletik, Trainingssteuerung, Prävention, sportartspezifische Didaktik).

 

Nicht anrechnungsfähig sind:

- Lehrgänge ohne offiziellen Bezug zum Bildungsreferat

- nachträglich eingereichte externe Maßnahmen

- Fortbildungen ohne fachlichen Bezug zum Taekwondo

- Klassische Breitensportlehrgänge und DAN-Vorbereitungslehrgänge

 

1.Verfahren zur Verlängerung der DOSB DTU Trainer/innen C- & B-Lizenz

Die Verlängerung der Trainer-B- und Trainer-C-Lizenz erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. (Carsten Eller, Heinrich-Heine-Straße 9, 48493 Wettringen) Einzureichen sind:

- Nachweis der Überweisungsgebühr in Höhe von 90 €

- Verlängerungsantrag (www.nwtu.de)

- Kopie des DTU-Ausweises mit den Nachweisen der Lerneinheiten

      - C-Lizenz: 15 LE innerhalb von 4 Jahren

      - B-Lizenz: 15 LE innerhalb von 3 Jahren

- Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

 

2.Verfahren zur Verlängerung der DOSB DTU Trainer/innen A-Lizenz

Anträge auf Verlängerung der A-Lizenz sind zunächst an den zuständigen Bildungsreferenten des Landes zu richten. Dort erfolgt die vollständige Prüfung, bevor eine Weiterleitung an den Bund erfolgt.

 

3.Vorgehen bei abgelaufenen Lizenzen

Wird die Gültigkeit überschritten, gelten folgende Regelungen:

- Jahr nach Ablauf:

  Verlängerung nach 30 UE Fortbildung.

- Jahr nach Ablauf:

  Verlängerung nach 45 UE Fortbildung.

- Mehr als 2 Jahre abgelaufen:

  Nachweis von 60 UE mit Lernerfolgskontrolle.

- Mehr als 5 Jahre abgelaufen:

  Komplette Ausbildung inklusive Prüfung muss wiederholt werden.

Bitte informiert euch frühzeitig über anerkannte Lehrgänge. Bei Unsicherheiten zur Anerkennung bitte unbedingt vorab Rücksprache halten.

 

F.d.R.

Carsten Eller

Bildungsreferent der NWTU, Heinrich-Heine-Straße 9, 48493 Wettringen