Bedingungen für die Prüfungsteilnahme

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang sowie an einer Gürtelprüfung – egal ob Kup, Poom oder Dan – setzt voraus, dass die Anwärter sich verbindlich zu diesen Veranstaltungen anmelden. Mit ihrer Anmeldung erkennen sie ausdrücklich die jeweils gültige Prüfungsordnung (PO) an. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer, sämtliche für Prüfungen relevanten Richtlinien der Deutschen Taekwondo Union (DTU) zu beachten. Sofern eine spezielle Ausschreibung für die jeweilige Prüfung vorliegt, wird auch diese von den Anwärtern akzeptiert und befolgt.

 

Termine & Ausschreibungen

Danvorbereitungslehrgänge

Alle Teilnehmer haben in gesundheitlich einwandfreiem Zustand zu erscheinen und nehmen eigenverantwortlich an dem Lehrgang teil. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist am Lehrgangstag unaufgefordert eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen.
Bei Nichtteilnahme verfällt die Lehrgangsgebühr.
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Personen-, Vermögens-, und Sachschäden!
Bei Jugendlichen muss immer ein Vereinsvertreter oder/und ein Elternteil anwesend sein!
Komplette Schutzausrüstung, Pratzen, sonstiges Material wie ggf. Stock sind mitzubringen!

Alle Teilnehmer haben in gesundheitlich einwandfreiem Zustand zu erscheinen und nehmen eigenverantwortlich an dem Lehrgang teil. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist am Lehrgangstag unaufgefordert eine schriftliche Einverständniserklärung vorzulegen.
Bei Nichtteilnahme verfällt die Lehrgangsgebühr.
Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Personen-, Vermögens-, und Sachschäden!
Bei Jugendlichen muss immer ein Vereinsvertreter oder/und ein Elternteil anwesend sein!
Komplette Schutzausrüstung, Pratzen, sonstiges Material wie ggf. Stock sind mitzubringen!

 

Meldeschluss: 30.10.2026

Anmeldung zum DVL über die DTU Datenbank

Anmeldung Landesdanprüfungen 1.-9. Dan

Einverständniserklärung für Minderjährige bei Vorbereitungslehrgängen und Gürtelprüfungen

Teilnahmevoraussetzungen für Minderjährige

Minderjährige Anwärter sowie deren minderjährige Partner benötigen für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen und Gürtelprüfungen (Kup-, Poom- und Dan) eine schriftliche Einverständniserklärung. Diese Erklärung muss von mindestens einer sorgeberechtigten Person unterschrieben werden. Ohne eine solche Einverständniserklärung ist die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ausgeschlossen.

Verwendung des offiziellen Formulars

Als Einverständniserklärung ist ausschließlich das auf der Webseite der Deutschen Taekwondo Union (DTU) hinterlegte Formular zu verwenden. Dieses befindet sich unter https://www.dtu.de im Bereich Downloads – Download Regelwerke & Co. – Datei Nr. 10.6.1. Eine inhaltliche Änderung des Formulars ist nicht gestattet. Die Einverständniserklärung gilt bis zu einem schriftlichen Widerruf beim jeweiligen Verein, für den der minderjährige Anwärter startberechtigt ist.

Verantwortung der Vereine

Die Vereine, für die die Anwärter nach den Bestimmungen der PassO startberechtigt sind, sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Einverständniserklärung rechtzeitig vorliegt.

Besondere Regelungen auf Landes- und Bundesebene

Abweichend von den allgemeinen Bestimmungen können bei Maßnahmen auf Landesebene (wie Lehrgänge und Landes-Danprüfungen) vom zuständigen Landesverband (LV) und bei Bundes-Danprüfungen von der DTU abweichende Regelungen bezüglich der Einverständniserklärung getroffen werden.

 

Prüferinfo!

Sehr geehrte Prüferin, sehr geehrter Prüfer,

anbei möchte ich euch auf die bei der gestrigen Mitgliederversammlung der DTU beschlossenen Anträge, das Prüfungswesen betreffend, informieren.

Wie euch ja bereits bekannt ist, handelt es sich bei der Prüferlizenz um eine Jahreslizenz, welche jedes Jahr neu beantragt werden muss

und somit keinem Automatismus einer Verlängerung folgt.

Für die Erteilung der Prüferlizenz 2027 wurde somit durch die MV der DTU am 12.09.2026 in Frankfurt, nachfolgende Änderungen beschlossen.

Dies bedeutet für den ein oder anderen, das wenn er die Voraussetzung nicht erfüllt, die jetzige Lizenzstufe verlieren wird.

Ich möchte hier ausdrücklich darauf hinweisen, das niemandem die Prüferlizenz entzogen wird, lediglich die Einstufung und die damit verbundene Berechtigung wird sich bei einigen ändern.

Dieser Antrag wurde im Vorfeld auf seine Rechtssicherheit geprüft und somit zur Abstimmung zugelassen.

Jede/r Prüfer/in, bei dem sich auf Grund dieses Beschlusses die Lizenzstufe ändern wird, dem wird automatisch ein neues Prüfsiegel zugesandt.

 

Lizenzstufen

Eine PL der Lizenzstufe A kann erhalten, wer den 6. Dan TKD oder höher besitzt und zuvor mindestens drei volle Kalenderjahre die

Lizenzstufe B besessen hat.

Ein Prüfer der Lizenzstufe A ist berechtigt,

a) Dan- und Poomgrade bei Landes-Danprüfungen als Mitglied einer 3-köpfigen Prüfungskommission nach den Vorgaben der Prüfungsordnung sowie

b) Vereins-Danprüfungen alleine abzunehmen.

 

Eine PL der Lizenzstufe B kann erhalten, wer den 4. Dan TKD oder höher besitzt und zuvor mindestens drei volle Kalenderjahre die Lizenzstufe C besessen hat.

Ein Prüfer der Lizenzstufe B ist als Mitglied einer 3-köpfigen Prüfungskommission berechtigt,

a) Dan- und Poomgrade bei Landes-Danprüfungen nach den Vorgaben der Prüfungsordnung,

b) den 1. Dan/1. Poom bei Vereins-Danprüfungen abzunehmen.

 

Eine PL der Lizenzstufe C (Vereinsebene) kann nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten, wer den 3. Dan TKD besitzt, mindestens 21 Jahre alt ist und die in dieser Ordnung genannten Voraussetzungen erfüllt. Ein Prüfer der Lizenzstufe C ist berechtigt, Prüfungen bis einschließlich 1. Kup alleine abzunehmen.

Wilfried Pixner

Bundesprüfungswesenreferent

Thomas Lettner 

Landesprüfungsreferent NWTU

Ablauf für Vereinsdanprüfungen

  1. Vorlage für die Anmeldung der Vereinsdanprüfung leserlich ausfüllen und 4 Wochen vor dem Prüfungstermin an t.lettner@~@nwtu.de senden.
  2. Sportler bis spätestens 15 Tage vor dem Prüfungstermin in die Datenbank eintragen und die Urkundengebühren an die NWTU überweisen.
  3. Prüfungsliste ausdrucken und die Vereins Danprüfung nach den Richtlinien der PO der DTU ausführen.
  4. Ergebnisliste an t.lettner@~@nwtu.de senden.

 

PDF Datei für die Vereinsdanprüfungsanmeldung

Gebühren für Landes- und Vereinsdanprüfungen

Prüfungsgebühren für Landesdanprüfungen DTU/NWTU

Die Gebühren zur Teilnahme an den Landesdanprüfungen der DTU (Deutsche Taekwondo Union) und NWTU (Nordrhein-Westfälische Taekwondo Union) sind wie folgt festgelegt. Die Prüfungsgebühren beinhalten den Erhalt einer offiziellen Dan-Urkunde.

Dan/Poom-Grad

Kosten (Euro)

Besonderheiten

1.–3. Dan/Poom

170,-

Inklusive Dan-Urkunde

4. Dan – DTU

190,-

Inklusive Dan-Urkunde

5. Dan – DTU

215,-

Inklusive Dan-Urkunde

6. Dan – DTU

240,-

Inklusive Dan-Urkunde

7. Dan – DTU

275,-

Inklusive Dan-Urkunde

8. Dan – DTU

315,-

Inklusive Dan-Urkunde

Für jeden Grad gilt: Die Prüfungsgebühr umfasst das Recht zur Teilnahme an der Prüfung sowie den Erhalt der entsprechenden DTU-Urkunde.

 

 

Prüfungsgebühr bei Vereinsdanprüfungen

Für die Durchführung von Dan-Prüfungen innerhalb des Vereins gilt eine festgelegte Gebühr für die Graduierungen vom 1. bis zum 3. Dan beziehungsweise Poom. Die Prüfungsgebühr für diese Vereins-Danprüfungen beträgt insgesamt 190 €. In diesem Betrag ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 € enthalten, die für die Freischaltung der Prüfung anfällt.

Sportlerinnen und Sportler, die bereits an einem Landes-DVL teilgenommen haben, profitieren von einer Ausnahme: Für sie entfällt die Bearbeitungsgebühr, sodass sie lediglich die reguläre Prüfungsgebühr in Höhe von 180 € entrichten müssen.

 

Prüfungsreferent

Bei Fragen steht der NWTU-Landesprüfungsreferent , Thomas Lettner, für Auskünfte zur Verfügung.

 

E-Mail an Thomas Lettner

 

Thomas Lettner

Thomas Lettner

Prüfungsreferent

Thomas Lettner
Am Eckbusch 41

42113 Wuppertal

Tel. 0179 911 28 99

 

E-Mail an Thomas Lettner

 

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