Info des NWTU Ressorts Prüfungswesen zu NWTU Vereinsdanprüfungen

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NWTU-Vereine können Vereinsdanprüfungen vom 1.-3. Dan nach den Regularien der DTU Prüfungsordnung (PO) abhalten, wobei folgendes unbedingt zu beachten und einzuhalten ist:

 

  • Die Ausschreibung muss vom NWTU Landesprüfungsreferenten (LPR) oder der NWTU Geschäftsstelle spätestens 60 Tage vor dem Prüfungsdatum in der DTU-Datenbank angelegt werden, deshalb ist die Ausschreibung bitte rechtzeitig bei vorgenannten einzureichen.
  • In der Ausschreibung muss das genaue Datum, die Adresse des Prüfungsortes, der Name des Prüfers, das Teilnehmerlimit sowie der Meldeschluss angegeben werden. Der Meldeschluss muss mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin liegen.
  • Wenn die Vereinsdanprüfung aufgrund widriger Umstände nicht zu den in der Ausschreibung angegebenen Daten stattfinden kann, muss eine neue Vereinsdanprüfung ausgeschrieben werden.
  • Da jede DTU-Prüfung öffentlich sein muss, ist ein verschieben der Vereinsdanprüfung durch den Verein nicht möglich.
  • Nachdem die Vereinsdanprüfung durch den NWTU Landesprüfungsreferenten (LPR) oder die NWTU Geschäftsstelle freigeschaltet wurde, schickt der Verein die Namen der Prüflinge an den NWTU Landesprüfungsreferenten (LPR), der durch Eintrag des Danvorbereitungslehrgangs (DVLs) die Sportler/innen freischaltet.
  • Der Verein kann dann die Sportler/innen bis zum Meldeschluss der Vereinsdanprüfung in die DTU-Datenbank eintragen. Die DTU-Datenbank schließt automatisch bei Meldeschluss oder Erreichen des Teilnehmerlimits die Vereinsdanprüfung. Ein Nachmelden ist dann nicht mehr möglich.
  • Die Prüfungsgebühr ist spätestens bis zum Meldeschluss auf das Bankkonto der NWTU zu überweisen. Eine Rückerstattung ist nach dem Meldeschluss nicht mehr möglich.
  • Der DTU Bundesprüfungsreferent (BPR) schickt die Urkunden rechtzeitig an den Prüfungsvorsitzenden.
  • Nach beenden der Prüfung trägt der Prüfungsvorsitzende die neue Graduierung in den DTU-Pass sowie in die DTU-Datenbank ein. Es ist genau so zu verfahren wie bei Kup-Prüfungen. Der Prüfungsvorsitzende schickt die ausgefüllten und unterschriebenen Prüfungslisten postalisch oder per E-Mail an den NWTU Landesprüfungsreferenten (LPR).

 

 

NWTU Landesprüfungsreferent (LPR)

Richard Solarski

Richard Solarski, Landesprüfungsreferent