Da uns (DTU e.V.) immer wieder Anfragen aus den Vereinen erreichen, wie die ukrainischen Flüchtlinge kostengünstig einen DTU-Pass bekommen könnten und wie mit bestehenden Graduierungen, die in der Ukraine erlangt wurden, umzugehen ist, möchten wir Sie wie folgt über die administrative Abwicklung informieren.
Organisatorischer Ablauf zur Ausstellung eines DTU-Passes für ukrainische Flüchtlinge:
- Der Mitgliedsverein beantragt einen DTU-Pass beim zuständigen Landesverband. Gleichzeitig wird der/die ukrainische Sportler/In in der DTU-Verwaltungsdatenbank mit eigenständiger Pass-Nummer erfasst.
- Die Kosten für die Ausstellung des DTU-Passes (Gebühr gem. DTU-FGO) für den ukrainischen Flüchtling kann der Landesverband auf Antrag von der DTU durch kostenfreie Ersatzlieferung von Blanko-Pässen erstattet bekommen. Weitere Informationen zur Kostenerstattung durch Ersatzlieferung finden Sie unterstehend.
- Die bestehende Graduierung aus der Ukraine kann durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. die LV-Geschäftsstelle bis einschließlich zum 1. Kup unter folgenden Voraussetzungen in den DTU-Pass und in die DTU-Verwaltungsdatenbank eingetragen werden:
- Bei Vorlage von entsprechenden „offiziellen“ Nachweisen (Urkunden, Ausweis des ukrainischen Verbandes, etc.) kann die aktuelle Graduierung bis einschließlich zum 1. Kup aus der Ukraine übernommen werden.
- Sollte kein „offizieller“ Nachweis der bestehenden ukrainischen Kup-Graduierung vorliegen, dann ist gem. Vorgaben der DTU-PO eine Überprüfung durch einen lizensierten DTU-Prüfer vorzunehmen.
- In beiden vorgenannten Fällen kann auf das Einkleben von DTU-Prüfungsmarken (und Ausgabe von DTU-Kup-Urkunden) verzichtet werden. Daher ist der entsprechende Eintrag ausschließlich durch den zuständigen Landesprüfungsreferenten bzw. die zuständige LV-Geschäftsstelle im DTU-Pass vorzunehmen. Hier findet das Verfahren wie bei Ausstellung einer „Zweitausfertigung“ des DTU-Passes Anwendung.
- Die Anerkennung von bestehenden Poom- und Dan-Graduierungen der ukrainischen Sportler/Innen erfolgt weiterhin gem. der Vorgaben unserer aktuellen Prüfungsordnung (siehe DTU-PO Punkt 10.1.2.6 „Anerkennungs- und Überprüfungsverfahren“).
Durch vorstehend beschriebene Vorgehensweise müssen weder die betroffenen ukrainischen Sportler/Innen noch die Vereine bzw. die Landesverbände die Kosten für die „Eingliederung der Sportler in den deutschen Verband“ tragen, da in diesen besonderen Fällen ausnahmsweise auf den Erwerb von DTU-Kup-Urkunden und Prüfungsmarken für die Kup-Anerkennung komplett verzichtet werden kann und die DTU die Gebühren für die Ausstellung des DTU-Passes auf Antrag durch den jeweiligen Landesverband übernimmt.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zahlreiche Landessportbünde/-Verbände und Kreissportbünde/-Verbände sowie der DOSB (www.dosb.de/ueber-uns/ukrainehilfe) weitere Möglichkeiten für die deutschen Sportvereine geschaffen haben, um dort finanzielle Unterstützung für die ukrainischen Flüchtlinge beantragen zu können.
Sollten Sie Fragen haben, dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rahn
Deutsche Taekwondo Union e.V.
- Generalsekretär
rahn@dtu-mail.de